Mülheimer Arbeit (AGH)
Gesetzliche Grundlage für die Maßnahme „Gemeinnützige Arbeit” (auch bekannt als 1 € Job oder Zusatzjob) § 16d Satz 2 SGB II „Schaffung von Arbeitsgelegenheiten” mit dem Ziel der persönlichen Stabilisierung, der Schaffung, dem Erhalt und / oder der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie der individuellen Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
Formale Voraussetzung für eine Teilnahme an der Maßnahme ist der Arbeitslosengeld II-Bezug. Potentielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden der Diakoniewerk Arbeit & Kultur gGmbH von den Casemanagern der Sozialagentur der Stadt Mülheim an der Ruhr zugewiesen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, in vielfältigen, unterschiedlichen Arbeitsbereichen ihre Stärken und Neigungen zu entwickeln. Pro geleisteter Arbeitsstunde wird, je nach konkreter Tätigkeit zusätzlich zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) eine Mehraufwandsentschädigung von 1,30 € / Std. gezahlt.