Evangelischer Kirchenkreis an der Ruhr
   

Gemeinwohlarbeit (AGH)

Gesetzliche Grundlage für die Maßnahme „Gemeinnützige Arbeit” (auch bekannt als 1 € Job oder Zusatzjob) ist seit dem 01. Januar 2005 § 16,3 Satz 2 SGB II „Schaffung von Arbeitsgelegenheiten” mit dem Ziel der persönlichen Stabilisierung, der Schaffung, dem Erhalt und / oder der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie der individuellen Integration in den ersten Arbeitsmarkt.

Formale Voraussetzung für eine Teilnahme an der Maßnahme ist der Arbeitslosengeld II-Bezug. Potentielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden der Diakoniewerk Arbeit & Kultur gGmbH von den so genannten Casemanagern der Sozialagentur der Stadt Mülheim an der Ruhr zugewiesen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, innerhalb verschiedener Arbeitsbereiche tätig zu werden. Pro geleisteter Arbeitsstunde wird, je nach konkreter Tätigkeit zusätzlich zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) eine Mehraufwandsentschädigung von 1 € gezahlt.

Alle TeilnehmerInnen erhalten während des bis zu einjährigen Maßnahmeverlaufes regelmäßige Beratungen, um unter anderem den allgemeinen Verlauf der Maßnahme zu besprechen, die Vermittlungsfähigkeit zu prüfen, Vermittlungshemmnisse aus dem Weg zu schaffen, Stellenrecherche durchzuführen und Unterstützung bei Bewerbungsaktivitäten zu erhalten.

Otik Counter